Die Bestätigung der Fahrzeugreservierung durch ROTH REISEN erfolgt in der Regel sofort. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung und vollständiger Bezahlung erhält der Kunde einen Gutschein/Voucher per E-Mail, den er bei der Anmietung des Fahrzeugs dem Vermieter, ADOBE RENT A CAR, vorlegen muss. Der Mietvertrag wird vor Ort zwischen dem Mieter und ADOBE RENT A CAR abgeschlossen und richtet sich nach den Bedingungen des Autovermieters.
Der Gesamtpreis ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung sofort an ROTH REISEN zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte. Der Versand des Vouchers/Gutscheins erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Für Verbraucher der Europäischen Union unterliegen die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle mit der Zahlung verbundenen Einsprüche dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Mietpreis gilt für den bestätigten Zeitraum. Abweichungen können zu Mehrkosten führen, z.B. kann der Vermieter bei verfrühter Rückgabe einen höheren Tagespreis anwenden und bei verspäteter Rückgabe die Zusatzzeit zum örtlich anwendbaren Tarif berechnen. Zwischen ROTH REISEN und dem Kunden findet kein Leistungsaustausch gemäß Umsatzsteuerrichtlinien statt. Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis kann deshalb nicht erstellt werden. Falls Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer benötigen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte ist obligatorisch. Debitkarten (EC-/Maestro, Visa Elektron etc.), aufladbare Kreditkarten bzw. Guthabenkarten werden nicht akzeptiert. Die Kaution beträgt in der Regel 1000 US$ bei Mietwagen mit der Allianzversicherung der Erstattung der Selbstbeteiligung. Bei Mietwagen mit der Zusatzversicherung des Autovermieters liegt die Kaution bei 100 US$
Reservierungen und Bestätigungen gelten für die gebuchte Kategorie, nicht für ein bestimmtes Modell. Der Autovermieter unterhält eine Flotte mit mehreren Modellen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behält er sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Die Übernahme und Rückgabe des Mietwagens erfolgen an der zuvor festgelegten Station des Autovermieters. Für Anmietungen an Flughafenstationen benötigen ROTH REISEN und der Vermieter die Flugnummer nebst Ankunftszeit. Bei Anmietung an anderen Büros genügt die Angabe der Uhrzeit. Das Fahrzeug wird in der Regel maximal 30 bis 60 Minuten nach der angegebenen Übernahmezeit bereitgehalten, solange dies mit den Öffnungszeiten der Vermietstation übereinstimmt.
Der Zustellungs-Service kann entweder im Preis enthalten sein oder gegen Gebühr vom Vermieter angeboten werden. Die Angabe von Hotelname/Ort und Telefonnummer ist erforderlich. Die Übergabezeit kann nur ungefähr vereinbart werden, mit einer Toleranz von bis zu 60 Minuten. Zustellungen/Abholungen an/von Häfen, Privatadressen, Ferienhäusern/-wohnungen oder Campingplätzen sind nicht möglich.
Die Bestimmungen des Mietvertrags (in Spanisch und Englisch) sind zu beachten, da sie vor Ort bindend sind. Versicherungsleistungen können nur mit offizieller Schadensaufnahme durch die Polizei in Anspruch genommen werden. Die Benutzung des Mietwagens darf nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstoßen. Die Mietpreise von ROTH REISEN schließen grundsätzlich ein: Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen, CDW (Collision Damage Waiver) für Schäden am Mietfahrzeug mit Selbstbeteiligung, TP (Theft Protection) für Diebstahlschutz mit Selbstbeteiligung.
ROTH REISEN bietet die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall an. Die Bedingungen werden zum Buchungszeitpunkt mitgeteilt und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung. Die Erstattung erfolgt durch die Allianz Versicherung. Im Schadensfall sind Mietvertrag, Schadensbericht des Vermieters, Unfall-/Schadensprotokoll der Polizei oder Anzeige (falls kein Unfallgegner beteiligt war), und ein Zahlungsnachweis erforderlich.
Die genauen Bedingungen sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen. Ausgenommen von der Erstattung sind Schäden an persönlichen Gegenständen, Pannenhilfe-Kosten, Abschleppgebühren, Bearbeitungsgebühren im Schadensfall, Verwaltungsgebühren sowie persönliche Folgekosten wie Telefongebühren, Hotelübernachtungen und andere Fahrtkosten. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung vorliegt, ein Bußgeld verhängt wurde oder die lokale Versicherung die Schadensregulierung ablehnt.
Beim Produkt Rundum-Schadenschutz sind in keinem Fall erstattbar: Schäden an Innenraum und Getriebe, Motor, falsche Betankung, Wildunfälle ohne Polizei-/Rangerreport sowie durch Marderbiss verursachte Schäden. Details und Ausschlüsse sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Versicherungen können direkt beim Vermieter vor Ort abgeschlossen werden. ROTH REISEN erstattet keine Gebühren für direkt beim Vermieter abgeschlossene Zusatzversicherungen.
Fahrer müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Der Führerschein muss im römischen Alphabet ausgestellt sein und ein Mindestmietalter von 23 Jahren gegeben sein. Bei Fahrzeugübernahme ist ein gültiger Reisepass vorzulegen.
Die Kosten für einen zusätzlichen Fahrer sind im Mietpreis enthalten. Zusätzliche Fahrer müssen im Mietvertrag eingetragen sein, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Sie müssen bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und Führerschein sowie Personalausweis/Reisepass vorlegen.
Die Einreise mit dem Mietwagen in angrenzende Länder wie Panama und Nicaragua ist nicht gestattet.
Sonderzubehör wie Kindersitze, GPS sollte bereits bei der Buchung als Wunsch angegeben werden. Die Kosten sind vor Ort in US-Dollar direkt an den Vermieter zu bezahlen.
Bei unverschuldeten Problemen unterstützt ROTH REISEN gerne bei der Regulierung mit dem Autovermieter. ROTH REISEN übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für Leistungen (inkl. Versicherungen) des Autovermieters gemäß Mietvertrag. Kundenanfragen/Reklamationen sind bis spätestens 90 Tage nach Mietende schriftlich per E-Mail einzureichen.
Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über ROTH REISEN spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn erfolgen. Sie sind nur nach Verfügbarkeit und evtl. zu einem höheren Mietpreis möglich. ROTH REISEN berechnet keine Gebühr für Umbuchungen, jedoch müssen mögliche Preisänderungen berücksichtigt werden. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie erfolgt keine Rückerstattung. Änderungen der Mietwagenbuchung müssen an ROTH REISEN, nicht direkt an den Vermieter, mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Mietdauer nach Mietbeginn ist ausgeschlossen.
Für Stornierungen bis 4 Tage vor Mietbeginn berechnet ROTH REISEN eine Gebühr von € 100,-. Umbuchungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind gebührenfrei, es gilt jedoch der zum Umbuchungszeitpunkt gültige Preis. Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn oder nach Mietbeginn erfolgt keine Rückerstattung. Gleiches gilt, wenn kein gültiger Führerschein, keine gültige Kreditkarte oder kein ausreichendes Kreditkartenlimit für die Kaution vorhanden ist. ROTH REISEN erstattet keine nicht genutzten Vouchertage bei verspäteter Übernahme oder vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeuges. Keine Rückerstattung bei verspäteter Übernahme ab 2 Stunden nach Anmietung ohne vorherige Kontaktaufnahme mit ROTH REISEN. ROTH REISEN erstattet bei Nichterscheinen, verspäteter Übernahme oder vorzeitiger Rückgabe keine bereits bezahlten, aber laut Voucher nicht genutzten Tage zurück. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
ROTH REISEN haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlungsleistung. Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. fehlende/ungültige Dokumente, Nichtbeachtung von Altersregelungen, Fahruntüchtigkeit durch Alkohol-/Drogenkonsum). ROTH REISEN haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ROTH REISEN nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Für anfängliche Unmöglichkeit haftet ROTH REISEN nur bei bekanntem Leistungshindernis oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr, außer bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. ROTH REISEN haftet nicht für Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit dem Vermieter und übernimmt keine Gewähr für das Mietobjekt selbst.
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